Börsenrecht

Haben Sie an der Börse gehandelte Wertpapiere erworben und fühlen sich nun um Ihr Geld gebracht? Möchten Sie einen Anspruch aufgrund ungenügender Angaben in einem Wertpapierprospekt geltend machen? Oder handeln Sie mit Wertpapieren und man wirft Ihnen einen Verstoß gegen die Regelungen des Anlegerschutzes vor? Wird Ihnen gar ein strafbares Indidergeschäft zur Last gelegt? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als spezialisierter Rechtsanwalt im Bank- und Börsenrecht.

 

Das Börsenrecht beschäftigt sich mit allen Rechtsfragen rund um den Handel mit Wertpapieren an den Börsen. Umfangreiche gesetzliche Vorschriften sollen heute die Anleger davor schützen, durch schlechte Beratung oder ungenügende Information Fehlentscheidungen zu treffen oder in unseriöse Anlageformen zu investieren.

 

Anleger können aufgrund verschiedener Regelungen Schadenersatzansprüche geltend machen. Ein Beispiel dafür ist die so genannte Prospekthaftung: Dabei haftet der Herausgeber eines Prospekts über Wertpapiere für falsche und unvollständige Angaben. Das Verkaufsprospektgesetz regelt, was in einem solchen Prospekt angegeben werden muss.

 

Aber nicht nur aus Anlegersicht kann es erforderlich sein, einen kompetenten Rechtsanwalt einzuschalten: So sind die im Wertpapierhandel zu beachtenden Vorschriften so kompliziert geworden, dass ein korrektes Vorgehen beim Vertrieb, wie auch das inhaltlich und rechtlich einwandfreie Verfassen von Verkaufsprospekten eine Rechtsberatung erforderlich machen kann.

 

Auch beim Problem des Insiderhandels kann dies der Fall sein: Die Frage, in welchen Konstellationen wirklich ein strafbarer Insiderhandel im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes vorliegt, kann oft nur ein versierter Jurist beantworten.

 

Nicht zuletzt können sich auch Rechtsprobleme im Verhältnis zur Aufsichtbehörde (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ergeben.

 

Sprechen Sie mit mir - unabhängig davon, ob Sie Anleger sind oder mit dem Vertrieb von Wertpapieren zu tun haben. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins erörtern wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich Ihre Interessen.