Wertpapierhandelsrecht

Haben Sie an der Börse gehandelte Wertpapiere erworben und fühlen sich nun um Ihr Geld gebracht? Oder handeln Sie mit Wertpapieren und wirft man Ihnen einen Verstoß gegen die Regelungen des Anlegerschutzes vor? Sollen Sie als Emittent von Wertpapieren Ihre Pflicht gegenüber deren Inhabern verletzt haben? Wird Ihnen gar ein strafbares Insidergeschäft zur Last gelegt? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als qualifizierter Rechtsanwalt

 

Das Wertpapierhandelsrecht beschäftigt sich mit allen Rechtsfragen rund um den Handel mit Wertpapieren.

 

Gesetzliche Vorschriften wie das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sollen einen geregelten Handel gewährleisten und die Anleger davor schützen, durch Geschäftspraktiken wie Insidergeschäfte, Marktmanipulationen oder Fehlinformationen geschädigt zu werden.

 

Das Wertpapierhandelsgesetz regelt die Rechte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), welche als Aufsichtbehörde über den Handel mit Wertpapapieren fungiert. § 14 enthält das Verbot von Insidergeschäften.

 

Selbst Ratingagenturen können nicht frei schalten und walten - auch sie unterliegen einer Überwachung durch die BAFin.

 

Veränderungen des Stimmrechtsanteils bei Unternehmen müssen im Unternehmensregister veröffentlicht werden; Emittenten von Wertpapieren haben gegenüber deren Inhabern eine ganze Reihe von Informationspflichten.

 

Das Gesetz verbietet darüber hinaus bestimmte konkrete Geschäfte, so den ungedeckten Leerverkauf in Aktien und bestimmten Schuldtiteln und bestimmte Kreditderivate.

 

Allgemeine Pflichten gegenüber den Kunden - etwa hinsichtlich Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit - legt § 31 des WpHG fest. Wer z.B. unwahre Insiderinformationen veröffentlicht, kann sich schadenersatzpflichtig machen, auch Bußgelder und sogar Freiheitsstrafen sind bei Verstößen gegen die Regelungen des WpHG möglich.

 

Der Herausgeber eines Prospektes über Wertpapiere haftet für falsche oder unvollständige Angaben. Das Verkaufsprospektgesetz regelt, was in einem solchen Prospekt angegeben werden muss.

 

Am Handel beteiligte Unternehmen haben somit eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten. Anleger können in vielen Fällen Schadenersatzansprüche geltend machen.

 

Sprechen Sie mit mir - unabhängig davon, ob Sie Anleger sind oder mit dem Vertrieb von Wertpapieren zu tun haben. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich Ihre Interessen.