Kreditrecht

Haben Sie einen Kredit abgeschlossen, ohne sich über die Konsequenzen im Klaren zu sein? Wächst Ihnen eine unerwartet hohe finanzielle Belastung über den Kopf? Fühlen Sie sich von Ihrem Geldinstitut schlecht beraten? Möchten Sie einen Darlehensvertrag kündigen? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als qualifizierter Rechtsanwalt.

 

Wer ein Darlehen aufnimmt, sollte sich über die Folgen im Klaren sein. Seit einigen Jahren enthält das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Regelungen zum Verbraucher-Darlehen, die diese Sicherheit gewährleisten sollen - etwa durch die Verpflichtung, einen Verbraucher-Darlehensvertrag schriftlich abzuschließen, die Summe aller im Vertragsverlauf fälligen Zahlungen zu nennen und einen Effektivzins unter Berücksichtigung aller Kosten anzugeben.

 

In der Praxis sieht es jedoch oft anders aus: Komplizierte Finanzierungsmodelle etwa beim Immobilienkauf machen es dem Laien vielfach unmöglich zu durchschauen, worauf er sich einlässt.

 

Da wird die Eigentumswohnung allein durch eine Steuerersparnis finanziert oder es werden schon einmal vollkommen unrealistische Mieteinkünfte einkalkuliert, um zu einem Vertragsschluss zu kommen.

 

Auch Verbrauchsgüter wie Möbel oder Elektronik werden immer häufiger über Kredite finanziert. Werden falsche oder mangelhafte Waren geliefert, kommt es schnell zum Rechtsstreit.

 

Weniger Schutz als Verbraucher genießen Unternehmen - bei rechtlichen Streitigkeiten mit Bezug zum Kreditrecht geht es meist um eine Menge Geld oder gar um die finanzielle Existenz.

 

Es lohnt sich daher, einen Anwalt zu konsultieren, der sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat und der die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung genau kennt.

 

Sprechen Sie mit mir - als spezialisierter Rechtsanwalt bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Kreditfragen. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, was für Rechte die Gegenseite geltend machen kann, und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vor Gericht oder bei einer außergerichtlichen Einigung stehe ich Ihnen gern zur Seite.