Unternehmenskaufrecht

Möchten Sie ein Unternehmen erwerben oder veräußern? Benötigen Sie Unterstützung bei der Ausarbeitung wasserdichter Verträge, die die Einhaltung Ihrer Interessen garantieren? Eine rechtliche Beratung kann hier auch bei einer Risikoabschätzung hilfreich sein - wenn es z.B. um mitbestimmungsrechtliche, steuerrechtliche oder umweltrechtliche Fragen geht. Möchten Sie eine für Ihre Anforderungen optimierte Unternehmensstruktur entwickeln? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als erfahrener Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

 

Das Unternehmenskaufrecht befasst sich mit allen rechtlichen Fragestellungen rund um den Verkauf bzw. Kauf eines Unternehmens. Beim Kauf eines Unternehmens muss der Käufer zunächst eine Bewertung der Risiken vornehmen - dabei ist nicht nur die rein wirtschaftliche Situation des Betriebes zu beachten.

 

So kann es sein, dass vom neuen Eigentümer geplante Maßnahmen am Einspruch des Betriebsrates scheitern. Auch mögliche Ansprüche Dritter gegen das zu erwerbende Unternehmen sind zu prüfen. Dazu kommen Fragen, die sich abhängig von der konkreten Tätigkeit des Betriebes ergeben können etwa in umweltrechtlicher Hinsicht. Auch kartellrechtliche und insolvenzrechtliche Fragestellungen können von Bedeutung sein.

 

Beim Kauf eines Unternehmens muss die Entscheidung zwischen den Erwerbsformen Asset Deal (Erwerb der Vermögensgegenstände des Unternehmens) und Share Deal (Erwerb der Anteile) getroffen werden - beides hat Vor- und Nachteile, abhängig von der konkreten Situation.

 

Auch Regelungen aus dem Gesellschaftsrecht sind zu beachten.

 

Der Unternehmenskauf ist im Gesamtzusammenhang rechtlicher, betriebswirtschaftlicher, finanzierungstechnischer und steuerrechtlicher Fragen zu betrachten.

 

Schließlich sind wasserdichte Verträge zu entwickeln und geplante Änderungen in der Unternehmensstruktur und -organisation rechtlich zu begleiten.

 

Das Recht des Unternehmenskaufs ist komplex und erfordert die Beratung durch einen Rechtsanwalt, der sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat und der mit der aktuellen Rechtslage in den verschiedenen einschlägigen Rechtsgebieten sowie auch mit den betriebswirtschaftlichen Aspekten bestens vertraut ist.

 

Sprechen Sie mit mir. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Als erfahrener Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht stehe ich Ihnen für jedes Stadium des Unternehmenskaufs oder -verkaufs gern beratend zur Seite. Ich werde Ihnen erläutern, welche vertraglichen Gestaltungsmöglichkeien es gibt und auf welche rechtlichen Fallstricke es zu achten gilt.