Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

 

Die starke Zunahme wirtschaftlicher Beziehungen in das Ausland erfordert besonders qualifizierte Beratungsleistungen im internationalen Recht.

 

Der Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht bietet aufgrund der strengen Qualifikationsanforderungen der einschlägigen Vorschriften der Fachanwaltsordnung die Gewähr von verlässlichen juristischen Beratungsleistungen auf diesem Gebiet.

 

Im Fall von Rechtsanwalt Dr. Jürgen Rodegra wird die besondere Befähigung für eine qualifizierte Beratung zum internationalen Recht noch zusätzlich dadurch belegt, dass er seit über 20 Jahren neben seiner Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland als Rechtsanwalt im US-Bundesstaat New York zugelassen ist und seitdem erfolgreich zahlreiche deutsche Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen in den USA vertritt. Voraussetzung für die Zulassung in New York war ein LL.M.-Studium an der renommierten Cornell Law School in Ithaca, NY, mit Prädikatsexamen und das Bestehen der sehr anspruchsvollen Anwaltsprüfung (Bar Exam) des US-Bundesstaats New York im Jahre 1993.

 

Eine verlässliche und effektive Vertretung des Mandanten bei anspruchsvollen Wirtschaftsfällen mit internationalem Bezug wird durch einen auf das internationale Wirtschaftsrecht spezialisierten Fachanwalt ebenso gewährleistet wie eine umfassende Beratung und nachhaltige Unterstützung bei der Verfolgung komplexer Projekte im Ausland.

 

Die Erfahrung zeigt, dass eine frühzeitige Einbindung eines auf die Ausgestaltung internationaler Vertragsverhältnisse spezialisierten Fachanwalts für das Gelingen kostspieliger und risikobehafteter Auslandsengagements unerlässlich ist.

 

 

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