Internationales Erbrecht

 

Ein Erbfall ist bereits ohne internationalen Bezug oft eine in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht schwierige Angelegenheit, bei der die Unterstützung durch einen versierten Rechtsanwalt bares Geld wert ist. Dies gilt umso mehr, wenn dieser Erbfall Auslandsbezug hat.

 

Für das nationale Erbrecht ist den meisten Menschen bekannt: Stirbt ein Deutscher mit ausschließlichem Vermögen in Deutschland, kommt deutsches Erbrecht zur Anwendung. Es gelten also die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), wenn und soweit nicht in einem Testament oder einem Erbvertrag vom Erblasser abweichende Regelungen getroffen wurden.

 

Verstirbt jedoch ein Ausländer in Deutschland oder verstirbt ein deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz im Ausland  oder befindet sich das Vermögen eines Erblassers teilweise oder ausschließlich im Ausland, stellt sich die Frage: Welches Erbrecht kommt nun zur Anwendung - und wie lässt sich das anwendbare Recht ermitteln?

 

Bei der Beantwortung dieser Fragen sollte - vor allem wenn es um größere Vermögenswerte geht, wie zum Beispiel Unternehmensanteile, Immobilienvermögen, Wertpapiere - der Rat eines auf das internationale Erbrecht und das internationale Wirtschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwalts eingeholt werden, der die Tücken bei internationalen Erbrechtsfällen zuverlässig beurteilen kann.

 

Dasselbe gilt, wenn im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge bereits zu Lebzeiten die Unternehmensnachfolge oder die Übertragung des Familienvermögens gestaltend strukturiert werden soll, um zu einem späteren Zeitpunkt ungewollte Überraschungen für die Erben zu vermeiden.

 

Problematisch ist, dass in unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Regelungen gelten, wie das anwendbare Erbrecht bei Auslandsbezug des Erbfalls zu ermitteln ist. So ist bei der Bestimmung des anwendbaren Erbrechts nach vielen Rechtsordnungen die Staatsangehörigkeit des Erblassers entscheidend, in anderen jedoch, wo sich der letzte Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Erblassers befand. Daneben gibt es auch Rechtsordnungen (z.B. in Frankreich), nach denen für Immobilien, die zum Nachlass gehören, ausschließlich das Erbrecht des Staates Anwendung findet, in dem sich die Immobilie befindet (sog. Belegenheitsrecht).

 

Bei umfangreichen Nachlässen kann sich dann durchaus eine Situation ergeben, in der auf einen einzigen Nachlass das Erbrecht mehrerer Rechtsordnungen gleichzeitig Anwendung findet. Ohne eine qualifizierte Rechtsberatung sind derartige Fälle nicht zu lösen!

 

Die Unterschiede hinsichtlich des materiellen Erbrechts in den unterschiedlichen Rechtsordnungen sind enorm: So kennen etwa die meisten Länder dieser Erde nicht das in Deutschland bedeutsame Rechtsinstitut des Pflichtteilsrechts.

 

Das internationale Erbrecht hat selbst keinen materiellrechtlichen bzw. erbrechtlichen Inhalt. Vielmehr legt das internationale Erbrecht nur fest, welches nationale Erbrecht in welchem Fall zur Anwendung kommt und in welchem Land das Nachlassgericht anzurufen ist.

 

Da mit zunehmender Globalisierung das Auslandsvermögen national und international immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist auch die Bedeutung des internationalen Erbrechts in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen.

 

Sowohl bei der Gestaltung als auch bei der Verwaltung und Abwicklung eines Nachlasses im Ausland ist der Rat eines auf das internationale Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalts zumeist unverzichtbar, um keine ungewollten Vermögenseinbußen zu erleiden.

 

Sein Rat kann ihnen dazu verhelfen, dass Sie beispielsweise das Erbe eines Verwandten im Ausland auch tatsächlich antreten können - oder es ausschlagen können, wenn es mehr Kosten verursacht als Nutzen.

 

Meine Kanzlei hat bereits - teilweise in Zusammenarbeit mit qualifizierten Rechtsanwaltskanzleien im Ausland - an  der Abwicklung von bedeutenden Erbfällen mit großen Nachlasswerten im In- und Ausland erfolgreich mitgewirkt.

 

Auch rechtsgestaltend auf dem Gebiet der vorweggenommenen Erbfolge, speziell im Bereich der Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge, verfüge ich über eine umfangreiche Erfahrung und stehe Ihnen gern für eine Beratung zur Verfügung.

 

 

Weitere Informationen zum Erbrecht:

 

www.erbrecht-rodegra.berlin