Internationales Steuerrecht

 

Das internationale Steuerrecht regelt grenzüberschreitende Sachverhalte des Steuerrechts für natürliche Personen und Personen- und Kapitalgesellschaften. Dagegen ist das nationale Steuerrecht ausschließlich mit rechtlichen Steuerfragen im Inland - also in Deutschland - befasst.

 

Nicht selten gibt es Sachverhalte, in denen Personen oder Gesellschaften in mehreren Ländern Steueren entrichten müssen. So ist etwa eine Doppelbesteuerung möglich bei Einkünften von Einzelpersonen oder Gesellschaften in verschiedenen Ländern. Eine doppelte Steuerpflicht ist auch denkbar, wenn Personen oder Gesellschaften ihren Wohn- oder Geschäftssitz gleichzeitig in mehreren Ländern haben.

 

Ein einheitliches Gesetz zur Regelung dieser Sachverhalte existiert auf dem Bereich des internationalen Steuerrechts nicht. Das macht die Sache so kompliziert!

 

Die im Einzelfall relevanten Steuervorschriften sind aus den jeweiligen nationalen Gesetzen der beteiligten Länder (Einkommensteuergesetz, Körperschaftssteuergesetz, Umsatzsteuergesetz, Außensteuergesetz, Abgabenordnung etc., den Verwaltungsvorschriften des Finanzministers, sog. BMF-Schreiben) und den Doppelbesteuerungsabkommen zu recherchieren. Außerdem müssen die hierzu vorliegenden Gerichtsentscheidungen berücksichtigt werden. Dies kann je nach Lage des Falles sehr aufwendig sein!

 

Die einzelnen Staaten handeln die Doppelbesteuerungsabkommen untereinander aus. Darin wird festgelegt, welchem Staat bei welchen Fällen kein Besteuerungsrecht oder nur ein eingeschränktes Besteuerungsrecht zusteht.

 

Häufig werden Einkünfte aus Immobiliengeschäften (Vermietung und Veräußerung) in dem Staat besteuert, in dem die Immobilie steht (sog. Belegenheitsstaat).

 

Gleiches gilt für Betriebsstätten von Gewerbebetrieben.

 

Ganz kompliziert ist zum Beispiel das Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu den USA bei der Besteuerung einer in den USA durch eine deutsche Muttergesellschaft gegründeten  LLC: Hier sieht zwar das US-amerikanische Steuerrecht erhebliche Steuererleichterungen vor.  Laut einer Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums in einem sog. BMF-Schreiben werden diese in Deutschland aber nur bei Erfüllung ganz bestimmter Voraussetzungen anerkannt.