Internationales Versicherungsrecht
Die zunehmende Globalisierung macht auch vor der Versicherungsbranche nicht halt. Immer öfter kommt es auch im Versicherungsrecht zu Fällen mit Auslandsbezug.
Das internationale Versicherungsrecht legt fest, welches nationale Recht bei einem Versicherungsfall mit Auslandsbezug zur Anwendung kommt.
EU-Verordnung "ROM I" im internationalen Versicherungsrecht
Bei den Vorschriften zum internationalen Versicherungsrecht handelt es sich um Kollisionsrecht. Sie sind für das europäische Recht maßgeblich in Art. 7 der Rom-I Verordnung enthalten.
Zu beachten ist, dass die Vorschriften des internationalen Versicherungsrechts keinen eigenen Regelungsinhalt zum materiellen Versicherungsrecht enthalten, sondern nur festlegen, welches nationale Recht in einem bestimmten Fall zur Anwendung kommt bzw. ob und wie die Vertragsparteien das anwendbare (nationale) Recht selbst im Versicherungsvertrag festlegen können.
Ein europäisches oder internationales Gesetzeswerk für das Versicherungsrecht existiert nicht.
Bereits die Lektüre des Art. 7 der Rom-I Verordnung lässt erkennen, dass schon das harmonisierte Versicherungsrecht auf europäischer Ebene für einen Laien - aber auch für einen Rechtsanwalt ohne spezifische Kenntnisse im internationalen Versicherungsrecht schnell zu einem Buch mit 7 Siegeln wird. Noch wesentlich komplizierter wird die Rechtsmaterie, wenn das Versicherungsverhältniss außerhalb des Gebiets der EU begründet wurde.
Wie auf vielen anderen Rechtsgebieten gilt auch im internationalen Versicherungsrecht:
Fragen Sie einen für das internationale Versicherungsrecht qualifizierten Rechtsanwalt
bevor Sie im Falle eines Versicherungsfalles mit Auslandsbezug selbst irgendetwas unternehmen. Nur die Betreuung eines auf das internationale Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalts kann Sie vor unliebsamen und kostspieligen Überraschungen schützen.
Sprechen Sie mich gern an, wenn Sie Beratungsbedarf in einem Versicherungsfall mit Auslandsbezug haben.