Internationales Privatrecht

 

Die Globalisierung nimmt von Jahr zu Jahr zu. Damit steigt auch die Zahl der Rechtsverhältnisse mit Auslandsbezug. Nationales Recht muss hier im Zweifel festlegen, welches Recht auf Vertragsverhältnisse, Familienverhältnisse, internationale Erbfälle mit Auslandsbezug, aber auch Unglücksfälle im Ausland anzuwenden ist.

 

Das internationale Privatrecht, abgekürzt: IPR, regelt Fragen und Rechtsverhältnisse, die Bezug zu unterschiedlichen nationalen Rechtsordnungen haben.

 

Es bezieht sich dabei auf alle Rechtsgebiete des Zivilrechts, die internationalen Bezug haben und umfasst damit auch die Bereiche internationales Erbrecht, internationales Familienrecht oder internationales Kaufrecht.

 

Beim IPR handelt es sich um deutsches Recht, das Kollisionsrecht ist.

 

Gegenstand des internationalen Privatrechts ist, bei Sachverhalten mit Auslandsbezug, einem sog. Kollisionsfall, das auf einen Vertrag oder ein sonstiges Rechtsverhältnis anzuwendende Recht zu ermitteln und den richtigen Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen oder Rechten festzulegen. Diese Aufgabe kann in bestimmten Einzelfällen höchst kompliziert sein!

 

Das internationale Privatrecht legt verbindlich fest, das materielle Zivilrecht welchen Landes auf einen bestimmten Rechtsfall mit Auslandsberührung anzuwenden ist.

 

Rechtsquelle des IPR in Deutschland ist in erster Linie das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB).

 

In der jüngeren Vergangenheit sind aber auch Rechtsakte der EU zur europaweiten Vereinheitlichung der Rechtsanwendung in wichtigen Teilbereichen des Zivilrechts in Kraft getreten, wie zum Beispiel die Rom-I Verordnung für das Vertragsrecht, die Rom-II Verordnung für gesetzliche Schuldverhältnisse und die Rom-III Verordnung für das Scheidungsrecht. Weitere Rom-Verordnungen werden in Zukunft verstärkt zur Rechtseinheit im europäischen Raum beitragen.

 

Die Anwendung unterschiedlicher Rechtsnormen aus unterschiedlichen Ländern kann bei ein und demselben Sachverhalt mit Auslandsbezug zu extrem unterschiedlichen Ergebnissen führen.

 

Aus diesem Grund ist es bei Sachverhalten in Deutschland mit Auslandsbezug unbedingt ratsam, einen Rechtsanwalt mit vertieften Kenntnissen im internationalen Privatrecht (IPR) zu konsultieren, um mit seiner Hilfe die Erfolgsaussichten eines Falles mit Auslandsbezug verlässlich einschätzen zu können und die die eigene Rechtsposition zu schützen.

 

Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, stehe ich Ihnen hierfür mit meiner langjährigen Erfahrung gern zur Verfügung.