Internationales Kaufrecht

 

Kaufen über Grenzen hinweg

 

Internet und Globalisierung machen es möglich:

 

Man kauft heutzutage nicht mehr um die Ecke, in der gleichen Stadt oder im eigenen Land ein. Wer einen Artikel in Deutschland nicht bekommt oder nur zu einem ungünstigen Preis, kauft - meist über das Internet - einfach im Ausland.

 

Schon stellt sich die Frage:

 

Gilt hierfür - wie gewohnt - deutsches Recht? Oder ist internationales Kaufrecht anwendbar?

 

 

Inhalt des Internationalen Kaufrechts

 

Internationales Kaufrecht ist internationales Privatrecht, das sich thematisch mit Fragen zum grenzüberschreitenden Kaufvertrag beschäftigt.

 

Das internationale Kaufrecht regelt einerseits, das Recht welchen Landes in einem konkreten Fall zur Anwendung kommt und ob ein deutsches oder ein ausländisches Gericht in einem Fall bei einem möglichen Rechtsstreit anzurufen ist. Dies gilt jedoch nur, wenn die Vertragsparteien nicht ausdrücklich eine zulässige Regelung darüber getroffen haben, welches nationale Recht für den Vertragsschluss, die Vertragserfüllung und etwaige Gewährleistungsansprüche oder auch Schadenersatzansprüche angewendet werden soll.

 

Wenn eine der am Vertragsschluss beteiligten Parteien ein Verbraucher ist, sind derartige Rechtswahlklauseln zu Lasten des Verbrauchers  jedoch meist nicht zulässig.

 

Das Internationale Kaufrecht hat insbesondere Bedeutung für Importe nach Deutschland und Exporte ins Ausland.

 

Für Verträge, die bis 2009 geschlossen wurden, regelte - wie in anderen Bereichen des internationalen Privatrechts auch - das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), welches nationale Recht in welchem Fall zur Anwendung kommt. Seit Ende 2009 gilt nun für Kaufverträge im internationalen Kontext eine europäische Verordnung, bekannt unter dem Namen "Rom-I-Verordnung".

 

 

UN-Kaufrecht (CISG)

 

Auch das UN-Kaufrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des internationalen Kaufrechts.

 

Das UN-Kaufrecht ist im CISG ("United Convention on Contracts for the International Sale of Goods") niedergeschrieben.

 

Es kommt zur Anwendung, wenn ein Kaufvertrag über Waren (bewegliche Sachen) zwischen Parteien geschlossen wird, die ihre geschäftlichen Niederlassungen in unterschiedlichen Staaten haben. Die Staaten der Niederlassung müssen entweder CISG-Staaten sein oder das UN-Kaufrecht muss von den gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Staates zum Internationalen Privatrecht für anwendbar erklärt worden sein.

 

Für Verbrauchergeschäfte, das heisst Käufe über Waren, die für den persönlichen Gebrauch des Käufers bestimmt sind, ist die Anwendung des UN-Kaufrechts generell ausgeschlossen.

 

Wichtig ist zu wissen, dass das UN-Kaufrecht für alle übrigen internationalen Warenkaufverträge automatisch gilt, wenn die Voraussetzungen nach CISG vorliegen und die Parteien es nicht ausdrücklich und wirksam ausgeschlossen haben.

 

Das UN-Kaufrecht dient dazu, den internationalen Handel mit Waren zu vereinheitlichen - auf Dienstleistungen und Immobilien kommt es nicht zur Anwendung.

 

Außerdem ist es nicht abschließend:

 

Es enthält beispielsweise keine Vorschriften über die Verjährung von Ansprüchen oder über die Produzentenhaftung. Hier kommen jeweils die maßgeblichen Vorschriften des innerstaatlichen Rechts zur Anwendung.

 

 

Fazit

 

Wer international Handel treibt, für den kann die rechtliche Behandlung und Abwicklung von Kaufverträgen kompliziert sein.

 

Europäische Verordnungen und das UN-Kaufrecht können vor allem im Import und Export zu beachten sein.

 

Ob es sinnvoll ist, das UN-Kaufrecht auszuschließen, was die Folge davon ist und wie die Rechtslage ist, wenn das UN-Kaufrecht zur Anwendung kommt - diese Fragen beantwortet Ihnen zuverlässig ein Rechtsanwalt mit Expertise im internationalen Kaufrecht, vorzugsweise ein Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht.

 

Nur ein Rechtsanwalt mit Erfahrungen im internationalen Kaufrecht, der sowohl mit dem UN-Kaufrecht als auch mit den einschlägigen EU-Verordnungen vertraut ist, kann Ihnen - vor Abschluss eines Vertrages, aber auch im Falle eines Rechtsstreits - über die bestehenden vertraglichen Rechte und Pflichten einen verlässlichen Rat erteilen.

 

Sprechen Sie mich gern an, wenn Sie im Zusammenhang mit dem internationalen Handel von Waren auf der Suche nach einem qualifizierten Experten sind.