Vereinsrecht

Möchten Sie einen Verein gründen? Womöglich einen "eingetragenen Verein"? Sind Sie als Mitglied in einem Verein der Ansicht, dass gegen Gesetze oder die Vereinssatzung verstoßen wird? Liegen Sie im Streit mit anderen Vereinsvorständen? Wird der Verein von Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen? Wurde Ihrem Verein von Amts wegen die Rechtsfähigkeit entzogen? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als spezialisierter Rechtsanwalt.

 

Artikel 9 des Grundgesetzes gewährt allen Deutschen die Vereinigungsfreiheit. Damit können sich mehrere Personen nach Belieben zwecks Erreichen eines gemeinsamen Zieles zu einem Verein zusammenschließen.

 

Man unterscheidet nicht rechtsfähige und rechstfähige sowie eingetragene und nicht eingetragene Vereine.

 

Es gibt Vereine mit ganz unterschiedlicher Zielsetzung: Ob Bienenzüchter oder Motorradfreunde, Wassersportler oder Briefmarkensammler, alle sind in Vereinen organisiert, für die die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gelten.

 

Nun könnte man einwenden, dass es gewisse Unterschiede zwischen den "Hells Angels" und dem Brieftaubenzüchterverein Nordwest-Brandenburg gibt. Trotzdem werden beide vor dem Gesetz gleich behandelt: Werden Gesetze verletzt, hat der Staat die Möglichkeit einzugreifen.

 

So kann einem rechtsfähigen Verein die verliehene Rechtsfähigkeit wieder entzogen werden, wenn er andere als die in der Satzung genannten Ziele verfolgt. Auch ein Vereinsverbot ist denkbar.

 

In manchen Vereinen kommt es zwischen Mitgliedern und Vereinsvorständen zu erbitterten Streitigkeiten um die Auslegung der Satzung. Wie im Jahr 2010 in der Presse zu verfolgen war, können Nachbarschaftsstreitigkeiten in Kleingartenvereinen sogar zu Gewalttätigkeiten führen. Schnell wird versucht, ein anderes Mitglied per Beschluss der Mitgliederversammlung vom Verein ausschließen zu lassen.

 

Auch Haftungsfragen führen immer wieder zu Gerichtsprozessen: Mancher Verein wirtschaftet mit großen Geldsummen oder tätigt mit den Geldern seiner Mitglieder Anschaffungen. Wird die neue Kegelbahn unsachgemäß vom Vetter des Vorstands errichtet und endet nach dem ersten Wettkampf als Kleinholz, ist ein Rechtsstreit fast unvermeidlich.

 

Auch gegenüber Außenstehenden kann es zu einer Haftung des Vereins kommen.

 

Die Vorstände wiederum haften dem Verein gegenüber meist nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

Das Vereinsrecht birgt eine große Anzahl rechtlicher Fallstricke - von der Konzeption einer sachgerechten Satzung bis hin zur Insolvenz eines Vereins. Bei rechtlichen Fragen empfiehlt sich daher die Beratung oder Vertretung durch einen Anwalt, der sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat und der mit der deutschen Rechtsprechung zum Vereinsrecht bestens vertraut ist.

 

Sprechen Sie mit mir. Ich habe das Vereinsrecht zu einem der Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit gemacht. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich Ihre Interessen.