Wirtschaftsrecht

Möchten Sie ein Unternehmen gründen, die Gesellschaftsform ändern oder eine Kapitalerhöhung vornehmen? Wollen Sie einen wasserdichten Gesellschaftsvertrag entwickeln? Sind Sie als Organ einer Gesellschaft einer Haftung ausgesetzt? Gibt es Streit mit einem Kunden, Konkurrenten oder gar staatlichen Behörden? Wirft man Ihnen vor, gesetzliche Regelungen mißachtet zu haben? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

 

Überdies bin ich im Hinblick auf meine weitere Zulassung als Rechtsanwalt in den USA auch seit langem für meine Mandanten mit internationalen Sachverhalten befasst.

 

Das Wirtschaftsrecht ist ein Bereich, der viele Teilgebiete umfasst. Einerseits gehören dazu die Verhältnisse zwischen Staat und Unternehmen - zum Beispiel der Bereich der Subventionen oder derjenige der Wirtschaftslenkung, etwa durch die Verhinderung von Monopolen.

 

Unternehmen haben heute eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften zu beachten - vom Bilanzrecht über das Steuerrecht bis hin zum Arbeits- und Umweltschutz.

 

Ein wichtiges Teilgebiet ist das Handels- und Gesellschaftsrecht. Hier finden sich Regelungen zu den verschiedenen Gesellschaftsformen, zur Buchführung und Bilanzierung, zur Handelsregistereintragung, zu Handelsvertretern und Handelsmaklern.

 

Das Aktiengesetz und das GmbH-Gesetz treffen spezielle Regelungen für diese Formen der Kapitalgesellschaft.

 

Auch das Wirtschaftsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ist ein Teilbereich des Wirtschaftsrechts: Hier geht es um alle Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. die im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten oder zum Beispiel bei der Leitung eines Unternehmens auftreten können - Beispiele sind die Verschleppung einer Insolvenz oder die Untreue.

 

Das Insolvenzrecht regelt, was im Falle der Unternehmensinsolvenz zu geschehen hat - und eröffnet die Möglichkeit, den Betrieb im Rahmen eines Insolvenzplanes zu sanieren.

 

Großes Gewicht hat heute die Frage der Unternehmensnachfolge - hier gilt es rechtzeitig, die richtigen Maßnahmen einzuleiten, damit der Betrieb in Ihrem Sinne weitergeführt wird.

 

Sprechen Sie mit mir - als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie im Streitfall haben, was für Rechte die Gegenseite geltend machen kann und wie Ihr Problem zu lösen ist. In beratender Funktion, vor Gericht oder bei einer außergerichtlichen Einigung stehe ich Ihnen gern zur Seite.