Ingenieurvertragsrecht

Werden Sie als Bauingenieur oder Ingenieur in einem anderen Bereich für einen Schadensfall verantwortlich gemacht? Sind Sie selbstständig tätig und benötigen rechtliche Unterstützung beim Abfassen wasserdichter Verträge mit Ihren Kunden? Liegen Sie mit einem Auftraggeber im Streit über Honorarforderungen, Ihre vertraglichen Pflichten oder über einzelne Vertragsklauseln? Sind Sie Unternehmer und Ihre Mitarbeiter werden bei Kundenbetrieben im Rahmen von Ingenieurleistungen tätig? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als spezialisierter Rechtsanwalt.

 

Der Ingenieurvertrag ist gesetzlich nicht geregelt, wenn auch verschiedene gesetzliche Vorschriften - etwa aus dem Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) - auf ihn anwendbar sind.

 

Ingenieure sind in vielen ganz unterschiedlichen Bereichen tätig. Ein Kernbereich ihrer Tätigkeit ist die Erstellung von Plänen. Selbst Bauingenieure können jedoch völlig unterschiedliche Arten von Projekten bearbeiten - von einem Tiefbauvorhaben über die Berechnung von Wärmedämmungsmaßnahmen an einem Gebäude bis hin zur Baubetreuung bei der Errichtung einer Autobahnbrücke. Ob im Umweltschutz, in der Softwareentwicklung, in der Energieerzeugung, im Flugzeugbau - in allen technischen Bereichen sind Ingenieure tätig, die in vielen Fällen als selbstständige Auftragnehmer oder Inhaber eines Ingenieurbüros arbeiten.

 

Auch angestellte Ingenieure werden häufig von ihren Arbeitgebern bei Kunden mit Ingenieurleistungen betraut - dies können Planungsaufgaben sein, aber auch Kostenvoranschläge, die Überwachung von Fremdmontagen, die Inbetriebnahme von Industrieanlagen.

 

Ob selbstständig oder angestellt - zwischen dem Kundenunternehmen und dem Ingenieur bzw. seinem Auftraggeber muss ein Vertrag über Ingenieurleistungen geschlossen werden. Wasserdichte Verträge sind nötig - Verträge, die genau regeln, welche Leistungen der Ingenieur zu erbringen hat, für welche Aufgaben er verantwortlich ist und wofür er gegebenenfalls haftet. Auch Honorarfragen sind zu regeln.

 

Durch die unterschiedlichen Aufgabengebiete der Ingenieurberufe können sich auch verschiedenartige Anforderungen an den Vertrag ergeben. Im Bereich des Ingenieurvertragsrechts zahlt es sich aus, einen Anwalt zu wählen, der sich mit der Materie schwerpunktmäßig beschäftigt und der ständig über die aktuelle Rechtslage im Bilde ist.

 

Sprechen Sie mit mir - unabhängig davon, in welchem Bereich des Ingenieurvertragsrechts Ihr Problem liegt. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins erörtern wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, was für Rechte die Gegenseite geltend machen kann, und wie Ihr Problem zu lösen ist. Vor Gericht oder bei einer außergerichtlichen Einigung stehe ich Ihnen als spezialisierter Rechtsanwalt gern zur Seite.