Leasingrecht

Haben Sie einen Leasingvertrag abgeschlossen, bei dem es zu Problemen gekommen ist? Möchten Sie beispielsweise aus einem Leasingvertrag wieder heraus, weil das geleaste Auto mangelhaft ist? Streiten Sie mit dem Leasinggeber um unklare Klauseln im Leasingvertrag? Fühlen Sie sich falsch beraten? Verlangt der Vertragspartner von Ihnen Schadenersatz, nachdem er den Vertrag wegen ausbleibender Zahlungen Ihrerseits gekündigt hat? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als spezialisierter Rechtsanwalt.

 

Heute werden immer mehr Gegenstände geleast - vom privaten Flachbildfernseher bis zum gewerblich genutzten Autokran. Das Leasing wird als Finanzierungsmethode immer beliebter. Aber häufig treten bei der Durchführung eines Leasingvertrages Probleme auf.

 

So kann ein Leasingvertrag je nach Leasinggegenstand und Zweck ganz unterschiedlich ausgestaltet sein. Wird er aus welchen Gründen auch immer vorzeitig beendet, kommt es schnell zum Konflikt.

 

Zu einer vorzeitigen Vertragsbeendigung kann es kommen, weil einer der Vertragspartner mit Leistungen in Verzug gerät - die Zahlungen erfolgen verspätet, das geleaste Fahrzeug wird nicht pünktlich ausgeliefert, die geleaste Maschine arbeitet nicht korrekt.

 

Sachmängel des Leasinggegenstands sind ein häufiger Grund für Rechtsstreitigkeiten.

 

Denkbar ist ferner, dass die Leasingsache während der Vertragslaufzeit zerstört wird - während der Nutzung oder womöglich auch noch vor ihrer eigentlichen Auslieferung.

 

Da Leasingverträge sehr stark auf das jeweilige Leasingobjekt abgestimmt sind, sind sie nicht einheitlich - und immer wieder gibt es Rechtsstreitigkeiten darüber, ob bestimmte Vertragsklauseln zulässig oder unwirksam sind.

 

Im Bereich des Leasingrechtes sind vielfältige gesetzliche Regelungen und aktuelle Gerichtsurteile zu beachten. Bei Rechtsproblemen in diesem Bereich empfiehlt es sich daher, einen Anwalt zu konsultieren, der sich auf das Leasingrecht spezialisiert hat und der die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung genau kennt.

 

Sprechen Sie mit mir - unabhängig davon, ob Sie Leasinggeber oder Leasingnehmer sind. Als spezialisierter Rechtsanwalt bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Leasingfragen. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins erörtern wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich gern Ihre Interessen.