Urheberrecht

Haben Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten? Setzt man Sie unter Druck, schnell eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben? Oder haben Sie Software entwickelt, Fotos erstellt oder Texte geschrieben, die Sie nun unter anderem Namen veröffentlicht finden? Benötigen Sie Beratung darüber, wie weit Ihr Urheberrecht reicht und wie Sie es durchsetzen können? In allen diesen Fragen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als qualifizierter Rechtsanwalt.

 

Das Urheberrecht regelt alle Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit dem Urheber und seinem Werk. Es ist zu unterscheiden vom Recht des gewerblichen Rechtsschutzes, bei dem es um Ergebnisse geistigen Schaffens auf gewerblichem Gebiet geht (hier finden sich einschlägige Regelungen etwa im Patent- und Markenrecht).

 

Das deutsche Urheberrecht bezieht sich auf Werke aus Literatur, Wissenschaft und Kunst. Es gewährt dem Urheber - dem Künstler, der eine Plastik modelliert genauso wie dem Softwareentwickler, der ein neues PC-Spiel programmiert - das umfassende Recht, darüber zu bestimmen, was mit seinem Werk passieren soll.

 

Zu unterscheiden ist das deutsche Urheberrecht vom amerikanischen Copyright: Bei letzterem geht es nur um das Vervielfältigungsrecht. Das Copyright kann gegen Bezahlung abgetreten, also verkauft werden.

 

Das Urheberrecht ist viel umfassender und nicht übertragbar.

 

Ausnahme ist jedoch der Erbfall.

 

Der Urheber kann anderen Personen in einem Lizenzvertrag Nutzungsrechte an seinem Werk einräumen, da ihm - und nur ihm - das Verwertungsrecht zusteht.

 

Wer ein Werk in Auftrag gibt, erlangt dadurch kein Urheberrecht - lediglich ein Nutzungsrecht, sofern dies in einem Lizenzvertrag vereinbart wurde.

 

Geregelt ist das Urheberrecht im Urheberrechtsgesetz, im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz und im Verlagsgesetz.

 

Bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit dem Urheberrecht ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt zu empfehlen, der sich auf dieses komplexe Gebiet spezialisiert hat und die umfangreiche Rechtsprechung ebenso kennt wie die aktuelle Gesetzeslage.

 

In Abmahnfällen muss schnell reagiert werden - eine mit anwaltlicher Hilfe geänderte Unterlassungserklärung kann in vielen Fällen hilfreich sein.

 

Sprechen Sie mit mir - unabhängig davon, ob Sie Urheber sind oder abgemahnt wurden. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Als qualifizierter Rechtsanwalt berate ich Sie gern zum Umfang Ihres Urheberrechtes oder zur Vertragsgestaltung hinsichtlich der Verwertung von Werken. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich Ihre Interessen.