Werberecht

Haben Sie aufgrund einer Werbemaßnahme eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht erhalten? Haben Sie nicht angegeben, ob Ihre Preise Umsatzsteuer enthalten oder ist die Widerrufsbelehrung in Ihrem Online-Shop fehlerhaft? Haben Sie nach Meinung eines Abmahners irreführende Werbung für Ihre Produkte betrieben? Wirft man Ihnen den Verstoß gegen ein berufsabhängiges Werbeverbot vor? In allen diesen Fällen bin ich Ihr Ansprechpartner als qualifizierter Rechtsanwalt.

 

Das Werberecht ist ein Teilbereich des Wettbewerbsrechts. Es regelt, was in der Werbung erlaubt ist und was nicht.

 

Gesetzliche Regelungen zum Werberecht finden sich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), aber z.B. auch in der Preisangabeverordnung und dem Heilmittelwerbegesetz.

 

Freiberufler unterliegen bestimmten Einschränkungen. Auch wenn frühere Werbeverbote etwa für Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater aufgehoben wurden, so werden doch deren Möglichkeiten für Werbung und Marketing weiter durch berufsständische Regelungen reduziert und reglementiert.

 

Besondere Produktgruppen unterliegen besonderen Werbeverboten - so darf etwa für Tabak keine Reklame in Rundfunk und Fernsehen gemacht werden.

 

Irreführende Werbung ist nach dem UWG unzulässig - sie kann in vielen Varianten auftauchen. Der Verbraucher kann über Art und Beschaffenheit der Ware irre geführt werden, zum Beispiel über Inhaltsstoffe, Herkunftsland, gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe oder die technischen Funktionen eines Gerätes.

 

Der Preis eines Produktes kann ebenfalls irreführend sein - er kann etwa zu niedrig gehalten sein und nach Erwachen des Kundeninteresses erhöht werden (Lockvogelangebot).

 

Ein wichtiger Bereich des Werberechts betrifft das Internet. Bei Online-Shops und Internetauktionen sind eine Reihe von Regeln zu beachten. In diesen Bereich gehören etwa die korrekte Widerrufsbelehrung oder die Angabe, ob der Preis Umsatzsteuer enthält - zwei beliebt Ansatzpunkte der Abmahner.

 

Bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit dem Werberecht ist die Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt zu empfehlen, der sich auf dieses komplexe Gebiet spezialisiert hat und die umfangreiche Rechtsprechung ebenso kennt wie die aktuelle Gesetzeslage.

 

In Abmahnfällen muss schnell reagiert werden - eine mit anwaltlicher Hilfe geänderte Unterlassungserklärung kann in vilen Fällen hilfreich sein.

 

Sprechen Sie mit mir. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Als qualifizierter Rechtsanwalt berate ich Sie gern. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich kompetent Ihre Interessen.