Markenrecht

Möchten Sie für Ihre Waren oder Dienstleistungen eine Marke eintragen lassen? Möchten Sie Widerspruch gegen die Eintragung einer neuen Marke einlegen? Verletzt ein Konkurrent Ihre Rechte an einer eingetragenen Marke? Wird Ihr Markenzeichen kopiert, auf fremden minderwertigen Produkten verwendet oder gar ein Zeichen benutzt, das mit Ihrer Marke verwechselt werden kann? Verweigert das Deutsche Patent- und Markenamt die Eintragung Ihrer Marke? In allen diesen Fällen bin ich Ihr Ansprechpartner als spezialisierter Rechtsanwalt.

 

Eine Marke ist für den erfolgreichen Vertrieb eines Produkts oder einer Dienstleistung oft entscheidend. Durch sie wird das Produkt für die Kunden unterscheidungsfähig, mit Markenprodukten verbindet man höhere Qualität und besseren Service.

 

Auch gemießen Markenprodukte rechtlichen Schutz: Sie dürfen nicht ohne Weiteres kopiert und für den Bruchteil des Originalpreises in Umlauf gebracht werden.

 

Leider geschieht eben dies immer wieder. Die Anzahl der Fälle von Produktpiraterie und Markenverletzungen nimmt ständig zu.

 

Das Markenrecht kann hier jedoch einige Hilfen bieten. Es regelt zunächst die Voraussetzungen der Eintragung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt. Verweigert die Behörde die Eintragung, ist ein Widerspruch dagegen möglich. Ob dieser Erfolgsaussichten hat, ist im Einzelfall mit Hilfe eines kompetenten Rechtsanwalts zu beurteilen.

 

Ist die Marke eingetragen, können Sie als Inhaber jedem die Verwendung einer identischen oder verwechslungsfähigen Marke untersagen, Schadenersatz fordern, ja sogar Waren vom Zoll beschlagnahmen lassen.

 

Wer seine Rechte kennt, hat die Möglichkeit, erhebliche Umsatzeinbußen durch Produktpiraterie zu vermeiden.

 

Zu empfehlen ist dabei jedoch die Beratung durch einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, der ständig über die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung im Bilde ist.

 

Als spezialisierter Rechtsanwalt bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich Ihre Interessen