Verlagsrecht

Verhandeln Sie als Autor mit einem Verlag über einen Verlagsvertrag? Oder streiten Sie als Verlag oder Autor mit Ihrem Vertragspartner um die Auslegung einer Vertragsklausel? Möchten Sie Ansprüche wegen eines Vertragsbruches oder einer Urheberrechtsverletzung geltend machen? Möchten Sie einen Verlagsvertrag kündigen? Als qualifizierter Rechtsanwalt bin ich der richtige Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Veröffentlichung eines Werkes durch einen Verlag.

 

Das Verlagsrecht beschäftigt sich mit den Vertragsbeziehungen zwischen Autor und Verlag.

 

Der Begriff wird auch für das Recht eines Verlages zur ausschließlichen Veröffentlichung und Verwertung eines Werkes verwendet. Dieses Recht kann nur vom Urheber vergeben werden.

 

In Deutschland gibt es ein Verlagsgesetz, das Einzelheiten regelt. Dieses beschreibt den Verlagsvertrag als eine Vereinbarung, die den Autor verpflichtet, dem Verleger das Werk zur Vervielfältigung und Verbreitung auf eigene Rechnung zu überlassen. Der Verleger wiederum ist verpflichtet, das Werk zu vervielfältigen und zu verbereiten.

 

Ein solcher Vertrag kann sich auf Werke der Literatur oder der Tonkunst (also Noten) beziehen.

 

Der Verfasser hat das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung nach Vertragsschluss - von Ausnahmefällen abgesehen - nicht mehr.

 

Das Verlagsgesetz regelt weitere Einzelheiten, so etwa die Frage, bis wann der Verfasser noch Änderungen an seiner Arbeit vornehmen darf, wie mit Neuauflagen und Sammelwerken umzugehen ist und dass der Verfasser die Möglichkeit zur Korrektur bekommen muss.

 

Der Ladenpreis wird vom Verleger festgesetzt, der dem Verfasser dann die vereinbarte Vergütung zu zahlen hat.

 

Auch eine bestimmte Anzahl von Freiexemplaren muss der Verleger dem Autor zur Verfügung stellen.

 

Individualvertraglich können Details auch abweichend vom Gesetzeswortlaut geregelt werden.

 

Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich treten auf im Zusammenhang mit unklaren, oft mündlichen Vereinbarungen, mit nicht termingerechter Ablieferung von Werken, nicht vertragsgemäßer Beschaffenheit von Werken oder nicht ausreichenden Vertriebsbemühungen des Verlages. Auch bei Insolvenz des Verlages besteht erhöhter Beratungsbedarf.

 

Sprechen Sie mit mir. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich kann Ihnen dabei helfen, einen rechtssicheren Vertrag auszuarbeiten oder Sie zur Wirksamkeit bestehender Vertragsklauseln beraten. Ob vor Gericht oder im Rahmen einer außervertraglichen Einigung - als qualifizierter Rechtsanwalt stehe ich Ihnen kompetent zur Seite.