Multimediarecht

Haben Sie als Gewerbetreibender eine Abmahnung erhalten - etwa wegen einer veralteten Widerrufsbelehrung bei einer Internet-Auktion? Haben Sie über das Internet einen Vertrag abgeschlossen und fühlen sich übervorteilt? Möchten Sie prüfen lassen, ob Ihre Wunschdomain schon vergeben ist? Haben Sie Fragen zum Datenschutzrecht oder möchten Sie Ihren Online-Shop rechtlich auf Herz und Nieren untersuchen lassen? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner.

 

Ich bin überdies seit mehreren Jahren aktives Mitglied des Verbandes der Software-, Informations- und Kommunikationsindustrie in Berlin und Brandenburg e.V. (SIBB).

 

Das Multimediarecht vereint viele Rechtsgebiete, die sich mit der Nutzung und dem Geschäftsverkehr über das Internet befassen.

 

Dies beginnt bei Providerverträgen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Internetanbietern. Auch Webdesign-Verträge müssen sachgerecht ausgearbeitet sein.

 

Das Urheberrecht spielt im Multimedia-Bereich eine wichtige Rolle - zum Beispiel bei der Verwendung von Software oder der Einbindung von Inhalten wie Texten, Fotos und Grafiken in eine Homepage.

 

Das Domainrecht bietet Konfliktstoff - etwa beim so genannten Domaingrabbing, also der mißbräuchlichen Registrierung einer großen Zahl von Domainnamen auf Vorrat mit dem Ziel des späteren Verkaufs.

 

Ein sensibles Thema ist der Datenschutz - er spielt zum Beispiel eine Rolle, wenn es um die Verwendung von elektronischen Signaturen oder den Umgang mit sensiblen Kundendaten geht.

 

Bei der Gestaltung einer gewerblichen Website oder eines Internetshops sind heute vielfältige gesetzliche Vorschriften zu beachten - insbesondere die Informationspflichten nach dem Telemediengesetz.

 

Viele Bereiche des Multimediarechts sind auch für private Internetnutzer relevant: Von der Frage möglicher Urheberrechtsverletzungen bei Downloads und Filesharing über die Nutzung fremder Fotos oder Verlinkungen mit zweifelhaften Seiten auf einer privaten Homepage, über die Geltendmachung von berechtigten Ansprüchen gegen gewerbliche Onlinehändler in Fällen unzulässiger Gewährleistungsausschlüsse bis hin zur gerichtlich angeordneten Entfernung ehrverletzender Inhalte aus einem Forum.

 

Ein kompetenter Rechtsanwalt auf dem komplexen Feld des Multimediarechts muss nicht nur über genaue Kenntnisse der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung verfügen, sondern auch die technischen Gegebenheiten und die speziellen geschäftlichen Notwendigkeiten in diesem Bereich verstehen.

 

Welches Problem im Zusammenhang mit der Multimedia-Welt auch immer bei Ihnen aufgetreten ist - sprechen Sie mit mir. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Ob in beratender Funktion, vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung - als spezialisierter Rechtsanwalt vertrete ich ich kompetent Ihre Interessen.