Telekommunikationsrecht

Haben Sie einen Vertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen geschlossen, der nicht den vorgeschriebenen Inhalt hat, zum Beispiel die Bedingungen für eine Verlängerung nicht klar definiert? Sind Sie als Kunde durch technische Probleme beim Dienstleister wochenlang von Telefonnetz und Internet abgeschnitten? Bietet Ihr Telefondienstleister keinen Entstörungsdienst an? Oder fühlen Sie sich als Unternehmen der Telekommunikationsbranche durch einen Konkurrenten oder ein marktbeherrschendes Großunternehmen in unzulässiger Weise benachteiligt? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als kompetenter Rechtsanwalt.

 

Das Telekommunikationsrecht befasst sich mit allen Rechtsfragen rund um die technische Übermittlung von Informationen ohne Rücksicht auf den Inhalt. Wichtige Regelungen sind zum Beispiel das Telekommunikationsgesetz und die Telekommunikationsgebührenordnung.

 

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) wurde 1996 erlassen und 2004 grundlegend reformiert. Mit seiner Einführung verlor die Deutsche Telekom ihr Monopol im Telekommunikationsbereich.

 

Das TKG enthält viele Regelungen, die für einen gerechten Wettbewerb unter den am Telekommunikationsmarkt beteiligten Unternehmen sorgen sollen. Dies reicht von Melde- und Berichtspflichten der Unternehmen gegenüber der Bundesnetzagentur über das Verbot der Diskriminierung kleinerer Marktteilnehmer durch einen Betreiber des öffentlichen Telefonnetzes bis hin zu Maßnahmen der Entregulierung.

 

Aber auch für Verbraucher wichtige Regelungen finden sich hier: So ist vorgeschrieben, dass jeder Vertrag eines Endnutzers mit einem Dienstleister bestimmte Angaben enthalten muss - von der ladungsfähigen Anschrift des Anbieters über die Details der angebotenen Leistungen, verlangte Gebühren, den Entstörungsdienst, Vertragslaufzeit und -verlängerung bis zu Entschädigungsleistungen bei Nichteinhaltung des Vertrages durch den Anbieter.

 

Wie ein Konkurrent hat auch ein Endverbraucher einen gesetzlichen Schadenersatz- und Unterlassungsanspruch, wenn ein Telekommunikationsunternehmen gegen die gesetzlichen Regelungen verstößt. Auch dass für behinderte Endverbraucher Telekommunikationsdienste zu einem erschwinglichen Preis angeboten werden müssen, regelt das TKG.

 

Sobald der Anbieter öffentlicher Telefondienste über eine beträchtliche Marktmacht verfügt, ist er gegenüber dem Endverbraucher zur unverzüglichen Beseitigung von Störungen verpflichtet - auch nachts und am Wochenende.

 

Als auf diesen Bereich spezialisierter Rechtsanwalt kann ich Ihnen helfen, Ihre Ansprüche gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen durchzusetzen. Aber auch Unternehmen aus der Telekommunikationsbranche stehe ich gern zur Verfügung.

 

Sprechen Sie mit mir - im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich Ihre Interessen.