Presserecht

Ist Ihr Unternehmen in der Pressebranche tätig? Sind Sie Journalist? Haben Sie mit Veröffentlichungen im Printbereich zu tun? Bestehen bei Ihrer Tätigkeit Konflikte mit Behörden oder wurden Sie von Konkurrenten abgemahnt? Wirft man Ihnen Verstöße gegen presserechtliche Verpflichtungen vor - etwa gegen die publizistische Sorgfaltspflicht, Persönlichkeitsrechte von Dritten oder die Impressumspflicht? Wurde gegen Sie ein Strafverfahren wegen Beleidigung oder Verleumdung aufgrund einer Veröffentlichung eingeleitet? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als qualifizierter Rechtsanwalt.

 

Ich unterstütze Sie aber auch, wenn über Sie oder Ihr Unternehmen in der Zeitung oder im Internet Unwahrheiten verbreitet wurden und Sie gegen den Verlag oder verantwortlichen Redakteur eine Gegendarstellung durchsetzen wollen.

 

Das Presserecht ist ein Untergebiet des Medienrechts. Es befasst sich hauptsächlich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Veröffentlichung von Printprodukten wie Zeitungen und Zeitschriften, die einmalig oder wiederholt erscheinen. Auch Inhalte auf CD-Rom wie etwa Hörbücher können vom Presserecht erfasst werden.

 

Die wichtigste Grundregel des Presserechts ist die in Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz garantierte Pressefreiheit. Für Einzelheiten sind die Bundesländer zuständig, die daher in ihren Landespressegesetzen speziellere Regelungen getroffen haben.

 

Journalisten dürfen nicht einfach veröffentlichen, was sie wollen - dem steht die so genannte publizistische Sorgfaltspflicht entgegen. Diese ist im Presserecht niedergelegt und besagt, dass veröffentlichte Meldungen zuvor auf Richtigkeit, Herkunft und Inhalt überprüft und nicht in einer Form wiedergegeben dürfen, die den Sinn verändert. Gerüchte dürfen nicht als Wahrheit verkauft, Meinungen müssen als solche gekennzeichnet werden. Der Deutsche Presserat hat in seinem Pressekodex Richtlinien hinsichtlich korrekter Berichterstattung niedergelegt, an die sich Verlage und Journalisten halten sollen.

 

Rechtliche Probleme können entstehen, wenn in Rechte Dritter eingegriffen wird - etwa durch die Erwähnung von Namen oder Verwendung von Fotos in einer Reportage.

 

Beleidigung und Verleumdung sind strafbare Delikte - hier können sich Journalisten jedoch oft auf die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht und die so genannte Wahrnehmung berechtigter Interessen berufen.

 

Umstritten sein kann auch, ob ein Verleger für Äußerungen eines Journalisten in einem Beitrag haften muss - dies kann der Fall sein, wenn er seine Pflichten zur Überwachung der Tätigkeit des Mitarbeiters vernachlässigt hat.

 

Dies sind nur einige Beispiele für mögliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Presserecht.

 

Bei Auftreten derartiger Konflikte ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, der sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat und der hinsichtlich aller aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden ist.

 

Als spezialisierter Rechtsanwalt bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins erörtern wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergercihtlichen Einigung vertrete ich Ihre Interessen.