Wohnungseigentumsrecht

Haben Sie eine Eigentumswohnung erworben und wundern sich nun über Regelungen in Gemeinschaftsordnung oder Teilungsrklärung? Liegen Sie mit den anderen Wohnungseigentümern im Streit über die Hausordnung, über Umbau oder Renovierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum? Haben Sie Zweifel am ordnungsgemäßen Ablauf der Eigentümerversammlung oder an der korrekten Arbeitsweise des Verwalters? In diesen und ähnlichen Fragen stehe ich Ihnen als spezialisierter Rechtsanwalt gern als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Das Wohnungseigentumsrecht ist ein Rechtsbereich, in dem häufig gestritten und prozessiert wird.

 

Rechtsgrundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), das 2007 maßgeblich reformiert wurde.

 

Vielen Wohnungskäufern sind die Rechte und Pflichten nicht geläufig, die sich für sie aus der Mitgliedschaft in einer Eigentümergemeinschaft ergeben. Im Unterschied zum eigenen Einfamilienhaus haben bei der Eigentumswohnung bei vielen Entscheidungen nämlich noch alle anderen Eigentümer mitzureden.

 

Nur der Fachmann kann heute sicher sagen, welche Gebäude- oder Wohnungsbestandteile zum Gemeinschaftseigentum und welche zum Sondereigentum des Eigentümers gehören. Thermostatventile etwa gehören nach der Rechtsprechung zum Gemeinschaftseigentum - ihr Austausch ist damit Sache der Gemeinschaft.

 

Energetische Sanierungen und die Nachrüstung von Wärmedämmungen sind heute bei vielen Häusern unumgänglich - hier muss die Gemeinschaft entscheiden und die Miteigentümer müssen die Kosten tragen.

 

Will die Mehrheit der Eigentümer den Kinderspielplatz zum Parkplatz umfunktionieren, ist Streit vorprogrammiert.

 

Streit gibt es auch oft über die Eigentümerversammlung selbst - z. B. über deren korrekten Ablauf, das Abstimmungsverfahren oder die Wahl des Hausverwalters.

 

Nur ein Anwalt, der sich auf diese Materie spezialisiert hat und die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung kennt, kann Ihnen in diesem Bereich kompetent zur Seite stehen.

 

Sprechen Sie mit mir. Für alle Probleme im Zusammenhang mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner. Im Rahmen eines ersten Besprechungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vor Gericht oder im Rahmen einer gütlichen außergerichtlichen Einigung vertrete ich als spezialisierter Rechtsanwalt kompetent Ihre Interessen.