Arzthaftungsrecht

Sie sind Patient und sind der Meinung, dass Ihr Arzt oder Krankenhaus Sie durch einen Behandlungsfehler geschädigt hat? Sie haben im Rahmen einer ärztlichen Behandlung einen körperlichen Schaden davon getragen und leiden nun unter Schmerzen? Hat man Sie nicht ausreichend über mögliche Behandlungsfolgen aufgeklärt?

 

Sprechen Sie mit mir - als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arzthaftungsrecht bin ich gern bereit, mit Ihnen die Erfolgsaussichten einer Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen zu erörtern.

 

Es bestehen umfangreiche Erfahrungen in der rechtlichen Auseinandersetzung mit Ärzten, Krankenhausträgern und deren Haftpflichtversicherungen. Dies gilt auch für Behandlungsfehler im Ausland, speziell in den USA.

 

In zahlreichen Arzthaftungsprozessen konnten für die geschädigten Mandanten Schadensersatz- und Schmerzensgeldbeträge in beträchtlicher Höhe erstritten werden.

 

Oft liest man in der Presse von ärztlichen Kunstfehlern. Diese können sowohl auftreten bei lebensnotwendigen medizinischen Eingriffen als auch bei so genannten Schönheitsoperationen.

 

Auch Ärzte sind nur Menschen und stehen unter Stress - vor Fehlern ist niemand sicher. Entsteht jedoch einem anderen dadurch ein Schaden - kann der Betroffene etwa nie mehr schmerzfrei laufen oder wird eine erneute Operation mit langer Genesungszeit erforderlich - so muss derjenige für den Schaden gerade stehen, der ihn verursacht hat.

 

Vor jedem ärztlichen Eingriff muss zunächst eine Aufklärung über die Behandlung und ihre möglichen Folgen stehen. Mangelhafte Aufklärung kann ebenso zu einem Schadensersatzanspruch führen, wie ein Fehler bei der Behandlung selbst.

 

Immer mehr Patienten gehen den Weg der gerichtlichen Auseinandersetzung, um nach einer fehlgeschlagenen Behandlung Ansprüche wegen eines Aufklärungs- oder Behandlungsfehlers geltend zu machen.

 

Ein Behandlungsfehler kann auf unterschiedliche Arten passieren - darunter fällt eine Fehldiagnose ebenso wie der bei einer Operation im Bauch des Patienten vergessene Wattebausch. Auch die Organisation der Arbeitsabläufe in Praxis oder Krankenhaus - etwa in Bezug auf den Umgang mit Hygiene, mit Proben oder bei der Vergabe von Operationsterminen - kann fehlerhaft sein.

 

Einem Haftungsrisiko setzt sich jeder Arzt aus, unabhängig davon, ob er in eigener Praxis, im Krankenhaus oder im Notdienst tätig wird.

 

Ich habe insbesondere umfangreiche Erfahrungen sammeln können im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern bei fehlgeschlagenen Schönheitsoperationen, und zwar im In- und Ausland, speziell in den USA.

 

Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche gegen den behandelnden Arzt geltend machen wollen, sprechen Sie mich gern an.