Krankenhausrecht

Sind Sie Krankenhausträger oder für einen solchen tätig? Wünschen Sie rechtliche Beratung bei Fragen der Planung, Konzeption und Finanzierung eines Krankenhauses? Benötigen Sie rechtssichere Verträge mit Zulieferern oder Ärzten? Gibt es Konflikte im Verhältnis zwischen Krankenhaus und Krankenversicherungen oder der kassenärztlichen Vereinigung? Benötigen Sie Beratung über die Abrechnung von Krankenhausleistungen? Als spezialisierter Rechtsanwalt bin ich der richtige Ansprechpartner in allen diesen Fragen und vielen weiteren.

 

Ich bin überdies seit mehreren Jahren aktives Mitglied des Gesundheitsstadt Berlin e.V.

 

Das Krankenhausrecht schließt eine Reihe von Rechtsgebieten ein. Dazu gehört etwa die Organisation eines Krankenhauses, also Rechtsform, Finanzierung (ggf. mit Hilfe staatlicher Förderungen), Arbeitsverträge mit dem Personal, aber auch Verträge mit niedergelassenen Ärzten und mit Zulieferunternehmen aller Art.

 

Steuerrechtliche Fragen - insbesondere im Zusammenhang mit dem Begriff der Gemeinnützigkeit - spielen ebenfalls eine wichtige Rolle.

 

Ein entscheidender Bereich ist auch die Abrechnung von Krankenhausleistungen mit den gesetzlichen und privaten Krankenkassen. So kann bei manchen Wahlleistungen eine Privatrechnung erstellt werden.

 

Auch wettbewerbsrechtliche Fragen spielen eine Rolle - wenn etwa mehrere Krankenhäuser in räumlicher Nähe ähnliche Leistungen anbieten oder in unmittelbarer Nachbarschaft eines öffentlichen Krankenhauses eine Privatklinik aufmacht.

 

Nicht zuletzt umfasst das Krankenhausrecht auch das Rechtsverhältnis zwischen Patient und Krankenhaus, also den Inhalt des Krankenhausbehandlungsvertrages und Fragen der Haftung des Krankenhauses bei einem Behandlungs- oder einem Organisationsfehler (z.B. Infektion aufgrund Nichteinhaltung von Hygienevorschriften).

 

Besondere Rechtsfragen wirft auch die Privatisierung von Krankenhäusern auf.

 

Insgesamt hat das Krankenhausrecht Berührung mit verschiedenen komplexen Rechtsgebieten. Bei Rechtsfragen in diesem Bereich empfiehlt es sich daher, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der sich auf diesem anspruchsvollen Bereich spezialisiert hat und die aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung genau kennt.

 

Als spezialisierter Rechtsanwalt stehe ich Ihnen gern zur Seite. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, welche Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite geltend machen kann, und wie Ihr Problem zu lösen ist. Auch rein beratend oder vertragsgestaltend werde ich gern für Sie tätig. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich Ihre Interessen.