ERKLÄRUNGEN GEGENÜBER DEM FINANZAMT

 

Der oder die Erben sind verpflichtet, gegenüber dem Finanzamt diverse Erklärungen bezüglich des Nachlasses abzugeben. Dies betrifft in erster Linie die Erbschaftssteuer. Soweit dies von Ihnen gewünscht wird, ist die Kanzlei Rodegra gern dazu bereit, die erforderlichen Erklärungen vorzubereiten und beim Finanzamt für Sie einzureichen.

 

Es kann für den Erben aber auch erforderlich sein, neben der Erbschaftssteuererklärung noch andere Steuererklärungen abzugeben. Dies gilt insbesondere für die Einkommensteuererkläung des Erblassers für das Todesjahr. Aus diesem Grunde kann es erforderlich sein, die vom Erblasser hinterlassenen Geschäftsunterlagen und Belege nicht einfach zu entsorgen, sondern sie sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls zur Anfertigung der Steuererklärung zu verwenden.

 

Soweit die Erbfolge noch nicht endgültig durch Testament oder Erbschein geklärt sein sollte, würde ich es für Sie unternehmen, mit dem Finanzamt zu kommunizieren und eine erforderliche Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung zu erwirken.

 

Nicht selten muss der Erbe zu seiner Überraschung feststellen, dass der Erblasser über nicht vesteuertes Schwarzgeld, zum Beispiel auf Konten im Ausland, verfügte.

 

Hier ist schnelles Handeln geboten. Das Finanzamt ist hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen - nach Möglichkeit, bevor dies vom Finanzamt selbt festgestellt wird. Bei Untätigkeit droht dem Erben, sich selbst einer Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung auszusetzen.

 

Umgekehrt ist zu prüfen, ob in einem Fall, in dem die Steuerschulden den Wert des Nachlasses übersteigen, die Erbschaft auszuschlagen ist, oder - soweit es hierfür bereits zu spät ist - Nachlassinsolvenz anzumelden ist, um das Privatvermögen des Erben vor dem Zugriff durch das Finanzamt zu schützen.

 

Inbesondere bei größeren Nachlässen sollte sich der Erbe stets darüber im Klaren sein, dass mit dem Anfall der Erbschaft auch zahlreiche Steuertatbestände erfüllt sein können, um die sich der Erbe - bei aller Trauer - rechtzeitig kümmern muss. Hier sind zumeist Fristen zu beachten, deren Nichtbeachtung höchst unerfreuliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

 

Soweit dies von Ihnen gewünscht wird, stehe ich Ihnen diesbezüglich für eine Beratung zur Verfügung. Rufen Sie mich gern an.