Öffentliches Baurecht
Haben Sie Probleme mit dem Bauamt? Verweigert man Ihnen eine Baugenehmigung oder stellt die Behörde kostenintensive Auflagen? Kommt Ihre Gebäudesanierung ins Stocken, weil die Denkmalschutzbehörde kaum erfüllbare Vorgaben macht? Wissen Sie nicht, nach welcher Version der Energieeinsparverordnung Sie Ihre Wärmedämmung konzipieren müssen? Erhalten Sie keine Genehmigung für die Umnutzung eines Gebäudes? Oder sichert etwa Ihr Nachbar sein Grundtück mit einem Stacheldrahtverhau gegen spielende Kinder? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als spezialisierter Rechtsanwalt.
Das öffentliche Baurecht umfasst alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die sich mit dem Bauen und mit Grundstücken beschäftigen.
Das Baugesetzbuch legt etwa bundesweit Grundregeln für das Bauen und die Baugenehmigung fest. Die Landesbauordnungen treffen speziellere Regelungen in Bezug auf das jeweilige Bundesland. Hier kann es regionale Unterschiede geben, etwa beim Feuerschutz oder den zulässigen Grenzabständen von Grunstücken.
An Gebäude werden heute viele Anforderungen gestellt - dies reicht von der sich bundesweit etablierenden Rauchmelderpflicht in Wohnungen bis hin zu den Vorgaben der Energieeinsparverordnung zu Wärmedämmung und Heizung.
Viel Aufregung hat der Energieausweis für Gebäude verursacht, der durch die Energieeinsparverordnung 2007 eingeführt wurde.
Schon ein Umbau oder die Anbringung eines Werbeschildes ist oft genehmigungspflichtig, bei vielen Sachverhalten gibt es zudem in der Entscheidungspraxis der Bauämter große regionale Unterschiede - z.B. hinsichtlich der Genehmigungspflicht von Kleinwindanlagen auf Privatgrund. Die Regelungen in diesem Bereich ändern sich besonders häufig - und meist geht es für Hauseigentümer und Bauherrn um große Geldsummen.
Viele Probleme bedürfen der Hilfe eines Rechtsanwalts - vorzugsweise eines Anwalts, der sich auf diesen Rechtsbereich spezialisiert hat, der im Umgang mit den Behörden Erfahrung besitzt und der die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung genau kennt.
Sprechen Sie mit mir - im Rahmen eines ersten Beratungstermins erörtern wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite bzw. die Behörde hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich als kompetenter Rechtsanwalt Ihre Interessen.