Gaststättenrecht
Möchten Sie eine Gaststätte erwerben bzw. betreiben und sich darüber informieren, welche behördlichen Voraussetzungen zu erfüllen sind? Will Ihnen die zuständige Behörde keine Gaststättenerlaubnis erteilen? Werden Sie als Betreiber von einer Behörde mit Auflagen belegt, die Sie unangemessen finden und die Ihr Geschäft schädigen? Droht Ihnen eine Gewerbeuntersagung? In allen diesen Fällen und vielen weiteren bin ich Ihr Ansprechpartner als spezialisierter Rechtsanwalt.
Jeder, der sich mit einer Gaststätte selbstständig machen möchte, benötigt zuerst eine Gaststättenerlaubnis. Dann muss das Gewerbe angemeldet werden. Die Gaststättenerlaubnis setzt eine gewisse persönliche Zuverlässigkeit voraus - wer beispielsweise Alkoholiker ist oder bereits wegen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht oder Jugendschutzvorschriften auffällig geworden ist, wird sie nicht erhalten.
Aber nicht nur die Person des Wirtes wird geprüft: Auch die Räumlichkeiten des Lokals müssen den gesetzlichen Anforderungen genügen. Gäste und Mitarbeiter dürfen keinen Gefahren für Leib und Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit ausgesetzt sein.
Zusätzlich muss auch die Lage der Gaststätte unbedenklich im Hinblick auf das Allgemeinwohl sein (also etwa keine Diskothek zwischen Krankenhaus und Altenheim). Wichtige Regelungen für den Gaststättenbetreiber enthält das Gaststättengesetz.
Rechtsprobleme im Zusammenhang mit einer Gaststätte können sich jedoch nicht nur bei der Beantragung der Konzession ergeben: So haftet der Gastwirt in bestimmten Fällen auch gegenüber seinen Gästen - etwa bei Verlust von Wertgegenständen von Übernachtungsgästen, bei Verlust zur Aufbewahrung gegebener Sachen oder bei Diebstahl eines Mantels von der nicht vom Gast einsehbaren Garderobe des Lokals. Hier stellt sich auch die Frage, welche Haftungsbeschränkungen wirksam sind.
Weitere Rechtsfragen des Gaststättenrechts betreffen die Vertragsgestaltung etwa im Hinblick auf den Pachtvertrag oder Verträge mit Brauereien, Automatenaufstellern und Arbeitsverträge mit Mitarbeitern.
Sprechen Sie mit mir - unabhängig davon, welche Art von Gaststätte Sie gründen möchten oder bereits betreiben. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich Ihre Interessen.