Kündigungsschutzrecht

Ist Ihnen als Arbeitnehmer eine Kündigung ins Haus geflattert? Suchen Sie Beratung, weil Sie abgemahnt wurden oder weil in Ihrem Betrieb Entlassungen anstehen und Sie den Verlust Ihres Arbeitsplatzes befürchten? Bei mir als spezialisiertem Rechtsanwalt erhalten Sie Rat und Unterstützung.

 

Viele Arbeitnehmer sind heute von der Kündigung bedroht. Das Arbeitsverhältnis, das ein Arbeitsleben lang hält, ist Geschichte. Die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise machen sich immer noch bemerkbar; zudem geht weltweit der Trend weg vom kleinen Familienbetrieb hin zum Tochterunternehmen eines Großkonzerns. Schnell werden hier aus der Ferne Entscheidungen über den Personalabbau getroffen, die betriebsbedingte Kündigung ist Alltag geworden.

 

Aber auch z.B. aus verhaltensbedingetn Gründen wird zügig gekündigt - da genügt schon das "Mitgehenlassen" eines Käsebrötchens aus der Betriebskantine.

 

Sind Sie zu oft krank, kann es zu einer personenbedingetn Kündigung kommen.

 

Nicht jede Kündigung hat jedoch auch vor dem Arbeitsgericht Bestand.

 

Bei einer Kündigung müssen bestimmte Formalien eingehalten werden - etwa die Schriftform oder eine ausreichende Begründung.

 

Der übliche Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz gilt für Arbeitnehmer in bestimmten Kleinbetrieben nicht. In allen anderen Betrieben muss der Arbeitgeber vor der Kündigung eine so genannte "Sozialauswahl" durchführen - die sehr fehleranfällig ist.

 

Aber auch wenn Sie in einem der Kleinbetriebe arbeiten, für die dies nicht gilt, kann Ihre Kündigung unwirksam sein - etwa wegen Sittenwidrigkeit.

 

Dies sind nur einige Beispiele für Umstände, unter denen eine Kündigung hinfällig sein kann. Weitere sind denkbar - eine vergessene Beteiligung des Betriebsrats, die Nichtbeachtung einer Frist, die Mißachtung besonderer Regeln für die außerordentliche Kündigung.

 

Betriebsratsmitglieder und werdende Mütter genießen besonderen Schutz.

 

Um den richtigen Angriffspunkt gegen Ihre Kündigung zu finden, benötigen Sie einen Rechtsanwalt, der sich nicht nur mit der bestehenden Gesetzeslage, sondern auch mit der aktuellen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte auskennt.

 

Sprechen Sie mit mir. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, welche Rechte die Gegenseite hat, wie sich die Beweislage darstellt und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vielleicht haben Sie Anspruch auf eine Abfindung? Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vertrete ich als spezialisierter Anwalt Ihre Interessen.